ÖNORM B 1300
Wir weisen Sie auf die im Februar 2018 neu aufgelegte Norm B 1300 hin, die auch in unseren Bereichen wichtig ist.
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Wir weisen Sie auf die im Februar 2018 neu aufgelegte Norm B 1300 hin, die auch in unseren Bereichen wichtig ist.
Wir weisen Sie auf ein Merkblatt der Bundesgeschäftsstelle zum Thema „Bedeutung und Einhaltung technischer Normen“ hin,
Da es immer wieder zu der Auffassung kommt, man sei laut Bauprodukte Verordnung nicht zu einer Leistungserklärung verpflichtet, weil die Ausnahmeregelung nach Artikel 5 zum Tragen kommt, finden Sie hier eine Klarstellung des Ausschusses Normen und Zertifizierung.
Hier finden Sie ein Ergänzungsblatt zur Broschüre "Referenzstatik Geländer" Juni 2015.